Fremdsprachige Patienten

Im Zweifel einen Übersetzer hinzuziehen oder auf Behandlung verzichten

Kann sich ein Arzt mit einem Patienten nicht verständigen, muss er die Behandlung unter Umständen ablehnen, insbesondere wenn es sich nicht um einen dringlichen Eingriff handelt.

Fremdsprachige Patienten: Im Zweifel einen Übersetzer hinzuziehen oder auf...
Fremdsprachige Patienten: Im Zweifel einen Übersetzer hinzuziehen oder auf Behandlung verzichten. Quelle und Rechte: Thieme Compliance
Fremdsprachige Patienten: Im Zweifel einen Übersetzer hinzuziehen oder auf...
Fremdsprachige Patienten: Im Zweifel einen Übersetzer hinzuziehen oder auf Behandlung verzichten. Quelle und Rechte: Thieme Compliance

Denn nach dem Patientenrechtegesetz ist der Arzt verpflichtet, den Patienten umfassend über die Therapie, Alternativen, Risiken und Erfolgsaussichten aufzuklären. Wenn Arzt und Patient nicht die gleiche Sprache sprechen, ist dies kaum möglich. Lässt sich im näheren Umfeld keine Person finden, die übersetzen kann, bleiben zwei Möglichkeiten: Der Mediziner zieht einen vereidigten Dolmetscher hinzu oder er lehnt die Behandlung ab. Thieme Compliance unterstützt Ärzte bei Sprachbarrieren mit Aufklärungsbögen in bis zu 17 verschiedenen Sprachen.

Manchmal lassen sich fremdsprachige Patienten von Angehörigen oder Freunden begleiten, die übersetzen können. Oder es findet sich in der Praxis oder im Krankenhaus jemand, der dies übernehmen kann. „Das ist grundsätzlich auch nicht zu beanstanden. Gerichtsurteilen zufolge muss es sich dabei nicht um einen professionellen Übersetzer handeln“, sagt Dr. iur. Albrecht Wienke, Fachanwalt für Medizinrecht und juristischer Berater der Aufklärungsbögen von Thieme Compliance. Der Arzt ist aber dafür verantwortlich, dass der Patient seine Erläuterungen versteht und Missverständnisse ausgeräumt sind. Dies gehört zur Aufklärungspflicht.

Verpflichtet der Arzt einen Dolmetscher, bedeutet dies nicht automatisch, dass er auch die Kosten dafür übernehmen muss. Diese Frage ist bislang gesetzlich nicht geregelt und wurde auch in der Rechtsprechung noch nicht entschieden. Um auf Nummer sicher zu gehen, so raten Wienke und Rosemarie Sailer in einem Beitrag für Thieme Compliance, sollten Mediziner mit betroffenen Patienten vereinbaren, dass diese die Kosten tragen. Scheitert dies an Verständigungsschwierigkeiten, sollte ein Arzt die Behandlung ablehnen. Das empfehlen die Medizinrechtsexperten auch, wenn der Arzt den Eindruck hat, dass ein Patient trotz Übersetzung seine Ausführungen nicht versteht.

Da der Arzt die Übersetzung meist nicht überprüfen kann, empfiehlt Thieme Compliance, zusätzlich schriftliche Informationen in der Muttersprache des Patienten auszuhändigen. „Das persönliche Gespräch ersetzen sie natürlich nicht. Sie helfen aber, Verständigungsprobleme bei der Informationspflicht zu vermeiden“, sagt Reinhold Tokar, Geschäftsführer von Thieme Compliance. Das Unternehmen hat daher seine Formulare zur Patientenaufklärung in bis zu 17 Sprachen übersetzt. Für mehr als 1000 unterschiedliche Eingriffe sind darin die Behandlung erklärt, deren Risiken und Nebenwirkungen benannt und darauf hingewiesen, was der Patient vorher und nachher beachten sollte.

Die Patientenbögen sind in den verfügbaren Fremdsprachen in der Aufklärungssoftware E-ConsentPro enthalten und können einzeln nach Bedarf abgerufen werden. Dies ist insbesondere seit Inkrafttreten des neuen Patientenrechtegesetzes im Frühjahr von Bedeutung. Seitdem müssen Ärzte ihren Patienten Abschriften von Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Aufklärung und Einwilligung unterzeichnet haben, mitgeben. „Patienten können die Dokumente, die in ihrer Muttersprache vorliegen, auch elektronisch unterzeichnen“, erklärt Tokar. „Und der Arzt kann einfach dokumentieren, dass er eine Kopie ausgehändigt hat. Das schafft Rechtssicherheit.“

Thieme Compliance

Thieme Compliance erstellt die Diomed und proCompliance Patientenaufklärungsbögen und Videos für über 1000 unterschiedliche diagnostische und therapeutische Eingriffe in bis zu 17 Sprachen. Damit gehört Thieme Compliance zu den großen Anbietern für juristisch fundierte Patientenaufklärung. Jährlich nutzen Ärzte millionenfach diese Bögen in gedruckter oder digitaler Form. Mit der elektronischen Software E-ConsentPro ermöglicht Thieme Compliance außerdem den papierlosen, komplett digitalen Prozess der Patientenaufklärung.

16.10.2013

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